Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK) mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai 2016 ersetzen. Er umfasst das grundlegende Zollrecht der Europäischen Union.
Ein Punkt betrifft das ATLAS-Verfahren.
Zitat: „Elektronischer Datenaustausch Sämtlicher Datenaustausch für die Kommunikation zwischen Zoll und Beteiligten (Anträge, Anmeldungen, Entscheidungen) soll elektronisch erfolgen, Artikel 6 UZK. Die IT-Systeme (ATLAS) werden sukzessive an die neue Rechtslage angepasst. Weitere Entwicklungen werden rechtzeitig auf den üblichen Kommunikationswegen (z.B. Veröffentlichung des EDI-IHB) bekanntgegeben. Beispielsweise wird für die Speicherung und Abwicklung des Statusnachweises von Gemeinschaftswaren das IT-System „Proof of Union Status“ (PoUS) eingeführt.“
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Alle zum 01. Mai 2016 in Kraft tretende Änderungen finden Sie auf der Website des Zoll. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex_der_Union/der_zollkodex_der_union_node.html