Neue Zollgesetze 2025 in Deutschland und EU: Das ist wichtig.
In diesem Blogbeitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Zollrecht 2025 vor. Dabei beleuchten wir Chancen und Herausforderungen gleichermaßen.
Inhaltsverzeichnis:
ATLAS, UZK und neue Zollvorschriften 2025
Konkrete Neuerungen und Zollgesetze 2025
Weitere Informationen über zukünftige Regelungen und Pflichten:
Herausforderungen für Unternehmen bezüglich der Zollgesetze 2025
Xcust: Die zertifizierte Zollsoftware für 2025 und darüber hinaus
Jetzt Zollvorschriften 2025 einhalten und auf die Zukunft vorbereiten
ATLAS, UZK und neue Zollvorschriften 2025
2025 stehen nun mehrere Änderungen an, die Unternehmen direkt betreffen:
- Verpflichtende Nutzung digitaler Verfahren für nahezu alle Zollanmeldungen
- Verschärfte Prüfpflichten im Rahmen der Exportkontrolle
- Neustrukturierung von Zolltarifnummern sowie vereinfachte Meldestrukturen
- Strengere Anforderungen an Datenqualität und -vollständigkeit
- Zunehmende Bedeutung nachhaltiger Zoll- und Transportlösungen
Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Effizienz der Zollabfertigung steigern, sondern auch Manipulationen und Verzögerungen im internationalen Warenverkehr minimieren. Zudem spielt das Thema Klimaschutz eine wichtige Rolle.
Konkrete Neuerungen und Zollgesetze 2025
Bereits zum Jahresbeginn (01.01.2025) trat die neueste Version der KN („Kombinierte Nomenklatur“) in Kraft. Dadurch wurden neue Zolltarifnummern für einige Waren wie Tomaten, Holz und Erdöl festgelegt, andere Warennummern wurden geändert oder für ungültig erklärt. Die aktuellen Nummern finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522.
E-Rechnung als verpflichtende Regelung 2025
Für deutsche Unternehmen, die mit anderen Unternehmen im Inland Geschäfte machen, ist die Ausstellung einer elektronischen Rechnung seit Anfang Januar verpflichtend. Kleinunternehmen nach §19 UstG sind von dieser Pflicht befreit. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben soll die Digitalisierung vorangetrieben und Prozesse vereinfacht werden. Hier finden Sie aktuelle Antworten auf Fragen rund um die E-Rechnung.
Modernisierung des PEM-Abkommens
Seit dem 1. Januar 2025 bis Ende 2025 gelten sowohl das alte PEM-Übereinkommen (Pan-Euro-Mediterranes Übereinkommen) als auch revidierte, modernisierte Regelungen zum Abkommen. Betroffen sind die EU und teilnehmende Handelspartner im Mittelmeerraum. Während der Übergangsphase können die alten und neuen Regelungen parallel genutzt werden. Ziel der überarbeiteten Ursprungsregeln ist es, die Zollabwicklung zu vereinfachen und den Warenhandel effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
Einführung der Phase 5 des NCTS-Versandverfahrens
Das Neue Computerisierte Transportsystem (NCTS) zur digitalen Verwaltung und Überwachung europaweiter Versandverfahren wechselte am 21.01.2025 von Phase 4 zu Phase 5. Durch diese Neuerung können nun wesentlich mehr Belege bei NCTS-Überführungen erfasst werden. Weitere Informationen können der ATLAS – Info 0702/25 und der ATLAS – Info 0716/25 entnommen werden.
ICS2 – Phase 3 als neues Einführkontrollsystem für den Zoll 2025
Auch das Import Control System 2 geht in die nächste Phase. Für den Luftverkehr sowie die See- und Binnenschifffahrt wurden bereits neue Sicherheitsregeln eingeführt. Ab dem 1. April 2025 folgt die Ausweitung auf den Schienen- und Straßenverkehr. Um ICS2-konform zu handeln, müssen Transportunternehmen vor der Warenankunft präzise Fracht- und Sendungsdaten über die summarische Eingangsanmeldung (ENS) einreichen. Das neue Zollsystem soll für mehr Sicherheit und Kontrolle bei der Einführung von Waren in die EU sorgen.
CCI und Release von ATLAS 10.2
Voraussichtlich Ende 2025 ist die Inbetriebnahme der neuen IT-Anwendung CCI (Centralised Clearance for Import, dt.: „Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr“) im Rahmen von ATLAS 10.2 geplant. Mit dem CCI-Verfahren können Unternehmen ihre Einfuhrzollanmeldungen zentral bei ihrer zuständigen Zollstelle abgeben – auch wenn sich die Waren an einem anderen Ort in der Zollunion befinden. Das beschleunigt die Zollabfertigung und ermöglicht einen schnelleren Warenzugang. Bislang wurde die zentrale Zollabwicklung nur bei der Ausfuhr (CCE) genutzt.
Verschärfte Exportkontrolle 2025
2025 gelten in der EU und Deutschland verschärfte Regelungen zur Exportkontrolle, insbesondere für Dual-Use-Güter und kritische Technologien. Unternehmen müssen Exportvorgänge sorgfältiger prüfen, Embargomaßnahmen (z. B. gegen Russland und Belarus) beachten und mit häufigeren Kontrollen durch die Behörden rechnen.
Weitere Informationen über zukünftige Regelungen und Pflichten:
Die Übergangsphase des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM = Carbon Border Adjustment Mechanism) endet zum 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 müssen EU-Importeure von emissionsintensiven Waren wie Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff verpflichtend CBAM-Zertifikate erwerben. Diese Zertifikate spiegeln die im Herstellungsland angefallenen CO₂-Emissionen wider. Ziel ist es, Klimaschutz und fairen Wettbewerb zu stärken, indem EU-Produzenten und Importeure vergleichbaren CO₂-Kosten unterliegen. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, da ab 2026 sowohl Meldepflichten als auch finanzielle Abgaben greifen.
Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2023/1115 verabschiedet, um die Einfuhr und den Handel von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Dadurch sollen entwaldungsfreie Lieferketten gefördert und der EU-Beitrag zur globalen Entwaldung minimiert werden. Die Durchsetzung wurde nun vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Speditionsunternehmen können die Zeit nutzen, um sich auf die umfassenden neuen Sorgfaltserklärungen vorzubereiten.
Neue Zollregel gegen Mehrwertsteuerbetrug ab 2030
Unternehmen, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleitungen in andere EU-Staaten verkaufen, sind ab 2030 dazu verpflichtet, jede grenzüberschreitende Geschäftstransaktion in Echtzeit digital zu melden. Damit steigen die Anforderungen an Transparenz und Digitalisierung innergemeinschaftlicher Lieferungen deutlich. Die Neuregelung dient dem Ziel, den Mehrwertsteuerbetrug innerhalb der EU wirksam zu bekämpfen.
Herausforderungen für Unternehmen bezüglich der Zollgesetze 2025
- Strafzölle und Sanktionen müssen beachtet und eingehalten werden; Handelskonflikte erschweren die Zollplanung
- Personalmangel und fehlendes Fachwissen angesichts immer komplexerer Zollvorschriften
- Erhöhte Dokumentationspflichten und technischer Anpassungsbedarf bei der Zollabwicklung
- Höhere Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit und Umweltschutz bei Warenlieferungen
Fehlerhafte oder unvollständige Zollanmeldungen können ab 2025 schneller zu Verzögerungen, Rückfragen oder sogar Bußgeldern führen. Es ist daher essenziell, die internen Prozesse frühzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen.
Xcust: Die zertifizierte Zollsoftware für 2025 und darüber hinaus
Mit Xcust lassen sich die neuen Anforderungen rund um den Zoll 2025 unkompliziert umsetzen – von der digitalen Anmeldung über die Kommunikation mit ATLAS bis zur rechtssicheren Dokumentation. Bei XTRAS gehen wir auf Ihre individuellen Anforderungen ein und finden flexible und aktuelle Lösungen.
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