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Die Herausforderung
Bei der Abwicklung eines Warenimports wird der Spediteur häufig auch von dessen Kunden mit der Zollabwicklung beauftragt. Als verlängerter Arm des Staates wird der Spediteur hierdurch direkt oder indirekt der Schuldner für eventuell anfallende Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer (EUST).
Der Warenwert ist maßgeblich für die Ermittlung des Zollwertes und der EUST.
Der Spediteur geht also für seinen Kunden in Vorleistung – und das zum Teil in nicht unerheblichem Maße.
Als Beispiel die Errechnung der Abgaben für den Import von Lederjacken aus China.
Für die Abgaben von 60.623,64 € geht der Spediteur hier also in Vorleistung und je nach mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auch schnell über mehrere Wochen.
Wir sind der Meinung, dass diese „Kapitalbereitstellung“ vergütet werden muss und haben eine Lösung hierfür entworfen.
Die Lösung
In unserer Logistiklösung „Xfreight“ kann grundsätzlich bestimmt werden, ob für bestimmte Services automatisch Kapitalbereitstellungskosten abgerechnet werden sollen. In dieser allgemeinen Einrichtung werden folgende Einstellungen vorgenommen:
An jedem Service kann eingestellt werden, ob Kapitalbereitstellungskosten im Abrechnungsfall entsprechend dieser Einstellungen angewendet werden sollen.
Eine Einrichtung am Service für die Kapitalbereitstellung entscheidet anschließend, auf welche Sachkonten die Kapitalbereitstellung gebucht werden sollen.
Beim Ausgleich der Rechnung merkt das System, ob ein Kunde innerhalb der Frist (siehe oben „Kapitalbereitstellungskosten Fälligkeit“) zahlt und ziffert die Differenz aus (bei berechtigtem Abzug) oder lässt einen Rest-OP stehen (bei unberechtigtem Abzug).